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Verwendung von alten Flug- und Navigationsverfahrenübungsgeräten (FNPT (G) in praktischen Ausbildungsprogrammen nach JAR-FCL

FNPT(G) = Flight & Navigation Procedure Trainer (gegrandfathert)

ACHTUNG: Die Flugzeitenzusammenlegung durch Kombination mit denen alter Simulatoren FNPT (G) und FNPT I Simulatoren zusammen mit Flugzeiten der
FNPT II Simulatoren ist nicht zulässig!
Das heißt, dass eine Verwendung von minderwertigeren Simulatoren durch die Einschränkung der deutlich niedrigeren Flugzeiten (Credits) finanziell nicht sinnvoll ist, da die restlichen Zeiten (welche auf FNPT II Simulatoren möglich sind) auf Flugzeugen geflogen werden muss.
Die billigste Variante ist daher von Haus aus der FNPT II Simulator, bezogen auf die Gesamtausbildungskosten.

AMTLICH GENEHMIGTE FLUGZEIT - ERSATZZEITEN AM FNPT II - SIMULATOR - PDF
 

Mögliche Anrechenbarkeit von Flugzeiten auf alten Simulatoren

Mit Einführung der europäischen Richtlinien JAR-FCL 1 und 2 in österreichisches Recht wird die Nutzung von FNPT zur Ausbildung von Luftfahrern neu geregelt. Mit der Anerkennung eines FNPT gem. JAR-FCL können zukünftig Flugzeiten im Flugzeug durch Instrumentenbodenzeit im FNPT ersetzt werden.

Der Begriff Anerkennung (s.a. JAR-STD 3A) ist wie folgt definiert

Der Umfang, in dem ein STD nach Festlegung durch AUSTRO CONTROL verwendet werden kann, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Flugzeug und STD sowie der betrieblichen und ausbildungsseitigen Möglichkeiten

Dies zeigt, dass die Ausstattung der Geräte und die Flugleistungen und -eigenschaften des simulierten Flugzeuges von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Anforderungen an neue FNPT, die nach JAR STD 3A bzw. 3H qualifiziert wurden bzw. werden, ist eindeutig festgelegt.

Nicht definiert sind Anforderungen an die Geräte (Frasca, ATC, AST usw.), die vor Einführung der europäischen Richtlinie JAR-STD 3A zugelassen wurden und für den Ersatz von ursprünglich maximal 20 Flugstunden eingesetzt werden konnten.

Diese als sog. FNPT (G) eingestuften Geräte weisen sowohl in der technischen Ausstattung als auch bei den Leistungen und Eigenschaften große Unterschiede auf, die den möglichen Ersatz von Flugzeiten einschränken. Bei der Beurteilung sind Kriterien wie z.B. die Übereinstimmung der Instrumentenanzeige und Handhabungseigenschaften des FNPT (G) mit den verwendeten Trainingsflugzeugen von maßgeblicher Bedeutung.

Die nachfolgenden Festlegungen sind Anhaltspunkte für die Erstellung von Ausbildungsprogrammen nach JAR-FCL, die die Nutzung von FNPT (G) vorsehen. Die genannten Werte stellen die maximal mögliche Anrechenbarkeit dar. Die tatsächliche Gewährung im Rahmen der Anerkennung von praktischen Ausbildungsprogrammen kann davon abweichen und eingeschränkt werden.

Die FNPT (G) können grob in drei grundlegende Gruppen eingeteilt werden:

  1. Übungsgeräte mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Darstellung des Leistungsverhaltens und der Handhabungseigenschaften am Boden sowie einer begrenzten Darstellung von Flugplätzen (z.B. nur ein Flugplatz) und deren Navigationsumgebung.

  2. Übungsgeräte mit ausreichender Darstellung des Leistungsverhaltens und der Handhabungseigenschaften am Boden jedoch begrenzter Nachbildung der Steuerkräfte. Mindestens drei Flugplätzen inkl. deren Navigationsumgebung müssen verfügbar sein.

  3. Übungsgeräte mit guter Darstellung des Leistungsverhaltens und der Handhabungseigenschaften am Boden. Ein System zur realitätsnahen Nachbildung der auftretenden Steuerkräfte ist vorhanden und mindestens fünf Flugplätzen inkl. deren Navigationsumgebung werden darstellbar.

Gruppe

Typ

1

ATC 610
D 4 Air Trainer (Blue Box)
Frasca 100 G
Frasca 101 G
Frasca 103 G-ER
Singer GAT - 1
Vista Flightmatic F 206 A

2

AST 300
ATC 810
BT Austria Aerospatiale TB-20
C-340 A
Frasca 121
Frasca 131
Frasca 132
Frasca 141
Frasca 142
Frasca 142-W

3

Flight Safety B 58 F.A.N.T

Für die Anrechenbarkeit von Flugzeiten wird nach aller Wahrscheinlichkeit vermutlich festgelegt:

Geräte der Gruppe 1: bis maximal 5 Stunden

Geräte der Gruppe 2: bis maximal 15 Stunden

Geräte der Gruppe 3: bis maximal 20 Stunden

Die Nutzung von alten FNPT (G) für die Ausbildung nach JAR-FCL wird vermutlich in Österreich,
 hier sind in den Flugschulen vor allem veraltete Trainer der Type 1 wie ATC 610, FRASCA 131

 Bild: ATC 610     ATC-610

Bild: ATC 810

  Bild: FRASCA 131

Bild: AST 300

und AST 300 im Einsatz, zeitlich befristet und macht deren weitere Verwendung auch keinen Sinn. Sie verfügen auch keine Bilddarstellung wie ein FNTP II.

Besser Sie verwenden für Ihr Training gleich einen neuen FNTP II, der den maximal möglichen und  preisgünstigsten Ausbildungsumfang sicherstellt und auch deutlich mehr Features bietet. Wer fliegt schon gerne gegen die Wand, wenn er mehr für sein Geld haben kann?
 

Stand: 13.11.2005

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